: Mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) verpflichtet das Bundesarbeitsgericht (BAG) Unternehmen in Deutschland zur Erfassung von Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer*innen.
: Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, gegebenenfalls nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit der Antragstellerin.
: Zahlungen fallen nach Insolvenzreife zwar dem Grunde nach unter den Begriff der versicherten Schäden einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
: Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen „//“ sind zu ihrer Kennzeichnung nicht geeignet.
: Dies gilt auch trotz Behebung der Insolvenzgründe und Stammkapital übersteigendem Vermögen.