: Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig.
: Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn der Form nach ein freies Mitarbeiterverhältnis vorliegt, das sich in Wahrheit als Arbeitsverhältnis entpuppt. Entscheidend ist dabei das Gesamtbild nach eigenem Unternehmerrisiko, eigener Betriebsstätte oder…
: Eine Unternehmergesellschaft kann zur Vollgesellschaft erstarken, wenn die Summe ihres ursprünglichen, der Volleinzahlungspflicht unterliegenden Stammkapitals und des auf den neuen Anteil eingezahlten Anteils zusammen dem Halbaufbringungsgrundsatz…
: Die IHKs unterstützen bei Fragen zum Firmenrecht. Ein Ziel: Gründern den Start in die Selbstständigkeit erleichtern.
: Ein GmbH-Geschäftsführer, der sich zugleich als Gesellschafter am Kapital der GmbH beteiligt, geht einer abhängigen Beschäftigung nach, wenn sich dies aus dem Umfang der Kapitalbeteiligung und dem Einfluss auf die Gesellschaft ergibt.
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