: Ein GmbH-Geschäftsführer, der sich zugleich als Gesellschafter am Kapital der GmbH beteiligt, geht einer abhängigen Beschäftigung nach, wenn sich dies aus dem Umfang der Kapitalbeteiligung und dem Einfluss auf die Gesellschaft ergibt.
: Der Firmenname ist die Visitenkarte des Unternehmens. Daher ist die Gestaltung der Firmierung eine wichtige Frage für Existenzgründer und Unternehmer. Ein einprägsamer Name bringt bedeutende Wettbewerbsvorteile mit sich.
: Die Schenkung eines Kommanditanteils einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Tochter/einen ungeborenen Sohn kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.
: Das KG Berlin entschied in einem Einzelfall, ob die GmbH-Gründung vor einem Schweizer Notar wirksam sein kann.
: Das OLG Frankfurt/Main hat sich zur Frage geäußert, wann der Geschäftsführer einer GmbH dieser gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet ist.
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