Das Urteil betrifft die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, insbesondere die Bestellung eines Testamentsvollstreckers zum Geschäftsführer, und die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Beschluss zustande kommt.
Ein Gesellschafter, der zugleich in Erbengemeinschaft Inhaber eines weiteren Geschäftsanteils ist, muss zu einer Gesellschafterversammlung nicht zusätzlich auch noch als Mitglied der Erbengemeinschaft geladen werden, wenn die weiteren Miterben…
OLG Brandenburg: Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht ins Gesellschaftsregister eingetragen werden kann, wenn ihr Name lediglich aus Branchen- oder Gattungsbezeichnungen besteht und damit keine…
Bei der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum Handelsregister ist bei wirtschaftlicher Neugründung – entsprechend § 9c I 1 GmbHG – ein Nachweis über das notwendige Stammkapital erforderlich.
Die Eintragung der Funktionsbezeichnung „Geschäftsführung“ ist unzulässig.
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