Rechtliche Informationen für Unternehmer

Unzulässiger Satzungssitz

Wird lediglich ein Ortsteil als Sitz einer GmbH bestimmt, so ist der Satzungsbeschluss / Satzungsänderungsbeschluss nichtig.

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Einberufung einer Gesellschafterversammlung mittels einfachen Briefs

Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, dass die Einberufung der Gesellschafterversammlung „schriftlich“ zu erfolgen hat, ist damit das weitergehende Formerfordernis aus § 51 I 1 GmbHG abbedungen.

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GmbH-Notgeschäftsführer

Die Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers sind eng gesteckt.

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Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung

Anmeldung einer gesellschaftsvertraglichen Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Geschäftsführers (GmbHG §§ 8, 10, 35a, 39, 54 I 1).

 

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Verkauf zum Freundschaftspreis – Sondervorteile und Anfechtbarkeit bei GmbH-Beschlüssen

Ein unter dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert liegender Grundstücksverkauf von Acker- und Grünlandflächen an Gesellschafter kann einen gem. § 243 II AktG analog anfechtbaren Gesellschafterbeschluss darstellen, wenn er den begünstigten…

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