Antrag auf Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung

nach § 6 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung. 

 

Bitte beachten Sie:

Zur Antragstellung benötigen Sie die Bescheinigung der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt bzw. der Technikerschule über das Bestehen der Prüfung zum Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Diese können Sie uns hier mit Ihrer Antragstellung digital zusenden.

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FH - Bescheinigung ADA Befreiung

Beratung Fortbildungsprüfungen
Marco Beck

Handelsfachwirt
Prüfungskoordinator Fortbildungsprüfungen
Würzburg

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