nach § 6 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie:
Zur Antragstellung benötigen Sie die Bescheinigung der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt bzw. der Technikerschule über das Bestehen der Prüfung zum Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Diese können Sie uns hier mit Ihrer Antragstellung digital zusenden.