Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als "Bankkaufmann/Bankkauffrau" oder "Sparkassenkaufmann/ Sparkassenkauffrau" und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(4) Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil "Spezielle Qualifikation" ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/zur Bankfachwirtin bestanden hat.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Bitte beachten Sie vor Anmeldung:
Falls Sie nicht im Gebiet der IHK Würzburg-Schweinfurt wohnen, benötigen Sie eine Freistellungserklärung Ihrer Heimat-IHK für die Anmeldung zur Prüfung.
Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das hier zum Download angebotene Anmeldeformular und die Kostenübernahmeerklärung für Ihr Unternehmen, falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt. Die Anmeldeunterlagen können Sie uns gerne per E-Mail senden.