: Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen.
: Seit 2016 hat das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mehr als 24.000 bayerische Projekte erfolgreich gefördert.
: Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
: Zuschüsse, Bürgschaften, Darlehen – bis zu welcher Höhe sind Förderungen ohne Genehmigung der EU-Kommission erlaubt? Seit Anfang des Jahres gilt eine neue allgemeine De-minimis-Verordnung.
: IHK-Digitalisierungsumfrage
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