Das Förderprogramm „Digitalbonus Bayern“ ist bis Ende 2027 verlängert worden, um die digitale Transformation in kleinen bayerischen Unternehmen weiter zu unterstützen.
Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Betriebe untereinander elektronische Rechnungen annehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Wachstumschancengesetz das auch den Pfad der weiteren Umsetzung aufzeigt.
Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung beschlossen.
Seit 2016 hat das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mehr als 24.000 bayerische Projekte erfolgreich gefördert.
Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
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