Antrag auf Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung
nach § 6 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung.
Wichtiger Hinweis zur Anragstellung
Für diese Antragstellung benötigen Sie die Bescheinigung der Fachhochschule
Würzburg-Schweinfurt bzw. der Technikerschule über das Bestehen der Prüfung zum Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Laden Sie diese Bescheinigung in digitaler Form, idealerweise als PDF-Datei, mit diesem Antrag hoch.
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