AEVO: Antrag auf Befreiung

Antrag auf Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung

nach § 6 Abs. 3 der Ausbilder-Eignungs-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung.


Wichtiger Hinweis zur Anragstellung

Für diese Antragstellung benötigen Sie die Bescheinigung der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt bzw. der Technikerschule über das Bestehen der Prüfung zum Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Laden Sie diese Bescheinigung in digitaler Form, idealerweise als PDF-Datei, mit diesem Antrag hoch.

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Bitte laden Sie hier Ihre Bescheinigung hoch:



Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Ein Zeugnis kann von der IHK nicht ausgestellt werden.





Die Gebühr für die Erstellung beträgt derzeit € 35,00; den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit der Bescheinigung auf dem Postweg.



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