Alle vier Jahre wählen die rund 73.000 mainfränkischen Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung ihr "Parlament der Wirtschaft": Die IHK-Vollversammlung sowie die Gremialausschüsse in fünf Landkreisen.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und bestimmen Sie mit, wer Ihre Interessen von 2027 bis 2030 vertritt.
Sie wählen die Vertreter Ihrer Wahlgruppe (Branche) in die IHK-Vollversammlung. Das höchste IHK-Gremium besteht aus 80 ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Sitzverteilung entspricht der wirtschaftlichen Struktur im IHK-Bezirk und spiegelt die wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse in Mainfranken wider.
Die Vollversammlung tagt derzeit drei Mal im Jahr und entscheidet über alle wichtigen Fragen der IHK. Sie legt beispielsweise die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren fest. Sie bestimmt die wirtschaftspolitischen Positionen der IHK und gestaltet regionale Initiativen mit. Vor allem beschließt sie - wie jedes Parlament - den Haushalt und kontrolliert die Kosten. Die Unternehmer in der Vollversammlung entscheiden somit, was mit Ihren Mitgliedsbeiträgen passiert. Die Aufgaben der IHK sind im IHK-Gesetz, einem Bundesgesetz, geregelt.
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, der mit Unterstützung durch zwei Vizepräsidenten die mainfränkische Wirtschaft nach außen vertritt. Außerdem wählt sie zwölf weitere Präsidialmitglieder und bestellt den IHK-Hauptgeschäftsführer.
Unmittelbar vor Ort vertreten regionale Ausschüsse die Interessen der Unternehmer. In den Landkreisen Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart und Rhön-Grabfeld bündeln Gremialausschüsse mit jeweils 15 ehrenamtlichen Mitgliedern die Meinung der regionalen Wirtschaft. Auch diese Gremialausschüsse stehen 2026 zur Wahl.
Die Vollversammlungsmitglieder aus Stadt und Landkreis Würzburg und analog aus Schweinfurt vertreten in den Bezirksausschüssen Würzburg und Schweinfurt die Betriebe vor Ort.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen und bei der Stimmabgabe wahlberechtigt ist. Gewählt wird für die Vollversammlung innerhalb der Wahlgruppe, der das jeweilige Unternehmen angehört und für die Gremialausschüsse im jeweiligen Wahlbezirk und der jeweiligen Wahlgruppe des Unternehmens.
Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.
Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-zugehörig oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen.
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Dieses Prinzip der Selbstverwaltung ist die Basis der IHK. Sie bestimmen, wer in Mainfranken mitgestaltet, wenn es beispielsweise um wirtschaftspolitische Fragen geht. Sie bestimmen, wer wichtige regionale Initiativen auf den Weg bringt. Wie bei jeder demokratischen Wahl kommt es auf Ihre Stimme an.
Ehrenamtlich tätige Unternehmer bringen Kompetenz und Sachverstand aller Wirtschaftszweige und Branchen aus Unternehmen aller Größen in die Arbeit der IHK ein. Das Engagement von aktuell rund 6.500 mainfränkischen Unternehmern und Führungskräften, die in verschiedenen Funktionen von IHK-Präsidentin bis zum ehrenamtlichen Prüfer aktiv sind, sichert die Praxisnähe der IHK-Arbeit - kostengünstig und an Stelle des Staates.
Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHKG von den Mitgliedsunternehmen der IHK gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln die Satzung und die Wahlordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt, die von der Vollversammlung beschlossen und von der Rechtsaufsicht (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) genehmigt werden.
Artikel 10 der Satzung der IHK Würzburg-Schweinfurt legt fest, in welchen Gebietszuschnitten die Regionalausschüsse gewählt werden.
Für die Ausübung des Wahlrechts und die Durchführung der Wahl hat das IHKG nur einige Grundsätze aufgestellt, die Regelung im Übrigen aber der Wahlordnung überlassen. Die Wahlordnung ist damit neben der Satzung das wichtigste Statut der IHK.
Die Wahlordnung regelt die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Aktives Wahlrecht bedeutet, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe beteiligen zu können, also zu wählen. Passives Wahlrecht bedeutet, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt werden zu können. Ferner regelt die Wahlordnung die Dauer und vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft in der Vollversammlung. Sie muss außerdem Bestimmungen über die Aufteilung der Mitgliedsunternehmen der IHK in besondere Wahlgruppen sowie die Anzahl der diesen zugeordneten Sitze in der Vollversammlung enthalten und dabei die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen.
Die IHK-Wahl 2026 ist eine Hybrid-Wahl. Das heißt, jedes Mitgliedsunternehmen kann seine Stimme in der elektronischen Form oder per Briefwahl abgeben. Selbstverständlich kann aber nur einmal gewählt werden.
| Wahlgruppen | Branchen |
|---|---|
| 1. Wahlgruppe | Industrie |
| 2. Wahlgruppe | Baugewerbe |
| 3. Wahlgruppe | Energie und Rohstoffindustrie, Ver- und Entsorgung |
| 4. Wahlgruppe | Verkehr und Logistik |
| 5. Wahlgruppe | Groß- und Außenhandel |
| 6. Wahlgruppe | Einzelhandel und E-Commerce |
| 7. Wahlgruppe | Hotellerie und Gastronomie |
| 8. Wahlgruppe | Kreditinstitute und Finanzierungsinstitutionen |
| 9. Wahlgruppe | Versicherungen und finanznahe Dienstleistungen |
| 10. Wahlgruppe | Information und Kommunikation, Kultur- und Kreativwirtschaft |
| 11. Wahlgruppe | Unternehmensnahe Dienstleistungen und Beratung |
| 12. Wahlgruppe | Technische Dienstleistungen und Immobilienservices |
| 13. Wahlgruppe | Personenbezogene und gesundheitsnahe Dienstleistungen |
| Wahlgruppen | Branchen |
|---|---|
| 1. Wahlgruppe | Industrie und Baugewerbe |
| 2. Wahlgruppe | Energie und Rohstoffindustrie, Ver- und Entsorgung, Verkehr und Logistik |
| 3. Wahlgruppe | Groß- und Außenhandel, Einzelhandel und E-Commerce, Hotellerie und Gastronomie |
| 4. Wahlgruppe | Kreditinstitute und Finanzierungsinstitutionen, Versicherungen und finanznahe Dienstleistungen |
| 5. Wahlgruppe | Information und Kommunikation, Kultur- und Kreativwirtschaft, unternehmensnahe Dienstleistungen und Beratung |
| 6. Wahlgruppe | Technische Dienstleistungen und Immobilienservices, personenbezogene und gesundheitsnahe Dienstleistungen |
Die Vollversammlung bzw. die Gremialausschüsse sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft ihres Bezirkes sein.
Die IHK-Mitgliedsunternehmen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen nach der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Code) eingeteilt. Vor jeder Wahl bestellt die Vollversammlung den sog. Ausschuss zur Überprüfung der Sitzverteilung. Dieser hat die Aufgabe, die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen zu prüfen. Der Ausschuss hat sein Ergebnis der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gemäß § 9 der Wahlordnung obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl dem Wahlausschuss, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern; ferner wählt die Vollversammlung drei Stellvertreter.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Wahlausschusses gehören die Bestimmung der Wahlfrist, die Bestimmung der Frist für die Auslegung der Wählerlisten, die Wahlbekanntmachungen, die Aufstellung und Schließung der Wählerliste, die Prüfung der Wahlvorschläge auf Gültigkeit, die Erstellung und Bekanntmachung der Kandidatenliste und nicht zuletzt die Feststellung des Wahlergebnisses.
Zunächst findet am 27. Januar 2027 die konstituierende Sitzung der IHK-Vollversammlung statt, welche den neuen Präsidenten und das Präsidium wählt. Dann erfolgen im Frühjahr 2027 die konstituierenden Sitzungen der IHK-Gremialausschüsse.
Die Wahlperiode der IHK Würzburg-Schweinfurt beträgt vier Jahre (2027 bis 2030).