Fragen und Antworten zur IHK-Wahl 2026 in Mainfranken

Kurz und knapp - Kandidatur

Was bringt mir die Kandidatur persönlich?

Was bringt mir die Kandidatur persönlich?

Eine Kandidatur für die IHK-Vollversammlung und/oder für einen der fünf IHK-Gremialausschüsse bringt Ihnen zahlreiche Vorteile, unter anderem

  • die aktive Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Mainfranken.
  • die Vernetzung mit Unternehmern und Entscheidern sowie exklusiven Zugang zu IHK-Netzwerken und Veranstaltungen.
  • einen Imagegewinn durch Positionierung als engagiertes Unternehmen.
Kann ein Unternehmen mehrere Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung aufstellen?

Kann ein Unternehmen mehrere Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung aufstellen?

Nein. Jedes Unternehmen kann nur mit einem Mitglied in der IHK-Vollversammlung vertreten sein (§ 4 Abs. 2 der Wahlordnung).

Welche Angaben muss ich für meine Kandidatur machen?

Welche Angaben muss ich für meine Kandidatur machen?

In der Wahlbewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen, sowie Ihre persönliche Unterschrift zur Bestätigung Ihrer Angaben. 

Sind für meine Kandidatur bestimmte Fristen zu beachten?

Sind für meine Kandidatur bestimmte Fristen zu beachten?

Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge sind gemäß § 12 Abs. 2 der Wahlordnung bis zum 30. Juli 2026, 24:00 Uhr beim Wahlausschuss der IHK Würzburg-Schweinfurt schriftlich, d. h. postalisch einzureichen, wobei auch eine Übermittlung mit qualifizierter digitaler Signatur, per Fax oder die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist.

Alles rund um die IHK-Wahl 2026 kurz und knapp erklärt

zurück zur Übersicht