Eine Kandidatur für die IHK-Vollversammlung und/oder für einen der fünf IHK-Gremialausschüsse bringt Ihnen zahlreiche Vorteile, unter anderem
Nein. Jedes Unternehmen kann nur mit einem Mitglied in der IHK-Vollversammlung vertreten sein (§ 4 Abs. 2 der Wahlordnung).
In der Wahlbewerbung sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen, sowie Ihre persönliche Unterschrift zur Bestätigung Ihrer Angaben.
Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge sind gemäß § 12 Abs. 2 der Wahlordnung bis zum 30. Juli 2026, 24:00 Uhr beim Wahlausschuss der IHK Würzburg-Schweinfurt schriftlich, d. h. postalisch einzureichen, wobei auch eine Übermittlung mit qualifizierter digitaler Signatur, per Fax oder die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist.