In naher Zukunft wird es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen wird es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Mit einem Carnet – dem „Reisepass für Waren“ – führen Sie Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster vorübergehend und ohne klassische Verzollung in viele Nicht‑EU‑Länder aus. Bald steht Ihnen dieses Verfahren mit dem neuen eCarnet auch vollständig digital zur Verfügung.
In naher Zukunft wird es nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papierform bei der IHK abzuholen. Stattdessen wird es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier.
Das digitale Carnet (eCarnet) ist ein elektronisches Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Warenausfuhr, das den Prozess durch Online-Anträge, QR-Codes und App-Nutzung beschleunigt.
Das digitale Carnet baut auf dem eCarnet auf! D.h. zuerst müssen Sie wie auf unserer HP beschrieben ein eCanet erstellen.
Das dCarnet testen aktuell sechs IHKs bereits im Rahmen eines DIHK-Pilotprojekts: die IHK München und Oberbayern, die IHK Berlin, die Handelskammer Hamburg, die IHK Südlicher Oberrhein, die IHK Hochrhein-Bodensee sowie die IHK Essen. Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig bittet die DIHK schon jetzt um Verständnis, falls der Übergang zum volldigitalen Carnet zeitweise nicht ganz reibungslos verlaufen sollte.
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Es sind bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Achtung: Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Papiergebundene Carnets, die sich bereits zuvor im Umlauf befinden, behalten auch nach diesem Stichtag ihre Gültigkeit.
In einem sogenannten Mischfall (z.B. Schweiz und Mexiko) benötigen Sie sowohl einen QR-Code, wie auch ein Papier-Carnet. In die Schweiz müssen Sie dann digital abfertigen und in Mexiko per Papier.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen und Registrieren in der ICC-App oder mit Hilfe der Desktopversion. Bitte beachten Sie: Die Erstellung des Carnet im eCarnet-System und die Verwendung des QR Codes im dCarnet-System sind zwei unterschiedliche Systeme.
Wir raten Ihnen dringend, sich auf der Desktop-Version oder der App schon jetzt zu registrieren und sich mit der Handhabung vertraut zu machen. Hierzu sehen Sie sich bitte das (englischsprachige) Erklärvideo der ICC hierzu an.
Ein DIHK-Merkblatt erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets und zur Teilnahme an der Testphase. Es zeigt anschaulich, wie das volldigitale Carnet beantragt und genutzt wird und was beim Testen zu beachten ist.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist nicht an der Testphase beteiligt.
Merkblatt
Registriere ich mich als Person oder als Firma?
Die Registrierung erfolgt als Person.
Wer sollte sich in der App/Desktopversion registrieren – Fahrer oder Carnetinhaber?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Carnetinhaber bereitet die Reisen über die ATA Carnet Desktopversion vor und schickt über die Desktopversion die QR-Codes an den Spediteur.
2. Durch die Weitergabe der Carnet-ID und PIN. Hinweis: Weitergabe bedeutet vollen Zugriff.
Können mehrere Personen auf dasselbe Carnet zugreifen?
Ja.
Können mehrere Personen das Carnet in ihre App laden?
Ja.
Wie übertrage ich das Carnet an andere befugte Personen?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Carnetinhaber bereitet die Reisen über die ATA Carnet Desktopversion vor und schickt über die Desktopversion die QR-Codes an den Spediteur.
2. Durch die Weitergabe der Carnet-ID und PIN. Hinweis: Weitergabe bedeutet vollen Zugriff.
Braucht der Fahrer weiterhin eine Vollmacht?
Ja. Sie kann in der App unter "Documents" hochgeladen werden.
Kann ich mehrere Vollmachten hochladen?
Ja, in der App unter "Documents".
Gibt es eine Desktop-Version?
Ja, Login ATA Carnet.
Ist die App verpflichtend?
Das digitale Carnet ist ab dem 1. Juni 2026 in der EU, Schweiz, das Vereinte Königreich und in Norwegen verpflichtend. Es gibt zwei Möglichkeiten, die QR-Codes für die Reise zu generieren, entweder durch das Herunterladen und Registrieren in der App oder mit Hilfe der Desktopversion.
Ist die App webbasiert?
Die Desktop-Version ist webbasiert, die App speichert Daten lokal am Smartphone.
Ist die App auf Deutsch verfügbar?
Nein, nur auf Englisch.
Kann ich mich in der Desktop Version auch ohne ein aktuelles Carnet registrieren?
Ja.
Kann ich sehen, welche QR-Codes ich versendet habe?
Nein.
Kann ich versendete E-Mails in der App sehen?
Nein. Ich kann die QR-Codes auch nur über die Desktopversion versenden.
Wie erhalte ich meine ID und PIN?
ID und PIN werden nach der Carnet Beantragung automatisch erzeugt und sind anschließend in der Benutzeranwendung in dem jeweiligen Carnet zu finden.
Ist es möglich, ein Papiercarnet parallel digital zu nutzen?
Ja, bis zum 31. Mai 2026 ist eine parallele Nutzung möglich.
In dieser Übergangsphase wird das digitale Carnet noch getestet, während das Papiercarnet weiterhin rechtsverbindlich bleibt. Daher können beide Varianten abgefertigt werden – zuerst das Papiercarnet, anschließend das digitale Carnet durch den Zoll.
Ab dem 1. Juni 2026 ändert sich die Praxis:
Kann ich aktuell ein Papiercarnet in die App laden, um es zu testen?
Ja, sofern bei der Beantragung eine ID und PIN ausgegeben wurden.
Findet die Hausbeschau weiterhin statt?
Ja.
Wie erfolgt die Carnet-Eröffnung beim deutschen Zoll?
Derzeit gibt es von der EU Kommission noch keine abschließende Handlungsempfehlung zur genauen Vorgehensweise. Grundsätzlich wird das digitale Carnet über den QR Code eröffnet, der beispielsweise in der App erzeugt wird. Reist die Ware auch in Papierländer, muss zusätzlich zum digitalen Carnet das Papiercarnet parallel eröffnet werden, damit beide Varianten ordnungsgemäß abgefertigt werden können.
Werden Transaktionen (Validierung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr) künftig ausschließlich über QR-Codes abgewickelt?
In vollständig digitalen Ländern, ja.
Bei Mischfällen – also wenn ein digitales Land und ein Papierland beteiligt sind – laufen Validierung/Eröffnung, Ausfuhr und Einfuhr im digitalen Land per QR-Code. Die Einfuhr und Ausfuhr im Papierland erfolgen weiterhin in Papierform.
Gibt es für jede Transaktion einen eigenen QR-Code?
Ja, für jeden einzelnen Vorgang wird ein separater QR-Code erzeugt.
Ändert sich etwas, wenn der Warenwert über 3.000 Euro liegt?
Nein, es ergeben sich keine Änderungen.
Müssen Waren weiterhin vorgeführt werden?
Ja.
Wie viele Reisen sind mit einem Carnet möglich?
Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Reisen; das Carnet kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer beliebig oft genutzt werden.
Ist das digitale Carnet weltweit anerkannt?
Ja, nach Abschluss der Übergangsphase wird das digitale Carnet weltweit anerkannt.
Wann führt die USA das digitale Carnet ein?
Geplant ist die Einführung für Herbst 2026, vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Ist Liechtenstein ebenfalls digital eingebunden?
Ja, Liechtenstein und die Schweiz bilden ein Zollgebiet.
Können Zielländer nachträglich geändert werden?
Nein. Es können ausschließlich die Länder genutzt werden, die im Carnet bei der Beantragung angegeben wurden.
Können zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Messebestätigungen) hochgeladen werden?
Ja, in der App unter "Documents".
Müssen alle Güter bei jeder Reise mitgeführt werden?
Bei der Eröffnung des Carnets müssen alle im Carnet aufgeführten Güter dem Zoll präsentiert werden. Für spätere einzelne Reisen ist das Mitführen aller Waren nicht zwingend erforderlich; es können also auch nur Teile der Warenliste transportiert werden.
Was passiert, wenn Ware im Ausland verbleibt?
Wenn bestimmte Waren nicht wieder ausgeführt werden, müssen diese bei der Rückreise in der App/Desktopversion unter "Items not being reexported" angegeben werden.
Muss der Verwendungszweck im digitalen Carnet weiterhin angegeben werden?
Ja.
Ist während der Reise eine Internetverbindung notwendig?
Eine Internetverbindung wird nur für die Vorbereitung der Reise benötigt (Funktion: "Prepare Travel"). Während der eigentlichen Reise ist seitens des Carnetinhabers kein Internet erforderlich.
Muss für jeden Grenzübertritt eine neue Reise vorbereitet werden?
Nein. Für jede Transaktion wird ein eigener QR-Code erzeugt. Das bedeutet: Alle geplanten Transaktionen können bereits vor Reiseantritt über "Prepare Travel" in der App oder der Desktopversion angelegt werden.
Kann der Fahrer die Rückreise selbst vorbereiten?
Ja. Der Fahrer kann die Rückreise eigenständig vorbereiten, sofern er über die ID und die zugehörige PIN verfügt.
Was passiert, wenn ein QR-Code nicht gescannt wurde?
Wird ein QR Code an der Grenze nicht gescannt, können die folgenden Transaktionen ohne Einschränkung weiter durchgeführt werden; das Carnet bleibt vollständig nutzbar. In der Historie der App beziehungsweise Desktopversion erscheinen die tatsächlich (vom Zoll) gescannten Transaktionen.
Hat es Konsequenzen, wenn QR Codes nicht genutzt werden?
Nein. Das Nicht Scannen eines QR Codes hat keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Carnets; alle weiteren Transaktionen können weiterhin normal durchgeführt werden.
Werden nach dem 1. Juni 2026 noch Papiercarnets ausgestellt?
Ja. Papiercarnets werden weiterhin ausgegeben – allerdings nur für Länder, die das digitale Carnet bis dahin noch nicht unterstützen.
Wird das Papiercarnet abgeschafft?
Ja. Das Papiercarnet wird nach Abschluss der Übergangsphase abgeschafft. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Übergangsphase Ende 2027 endet.
Wie werden Papiercarnets vor dem 1. Juni 2026 abgewickelt?
Bis zum 31. Mai 2026 werden Papiercarnets vollständig papierbasiert und rechtsverbindlich abgewickelt.
Wie lange bleiben Carnets in der App gespeichert?
Die Carnets bleiben dauerhaft in der App verfügbar.
Ändert sich der Prozess zur Beantragung eines Carnets?
Nein, der Beantragungsprozess bleibt unverändert.
Müssen die Blätteranzahl und die geplanten Reisen weiterhin angegeben werden?
Ja, diese Angaben sind weiterhin erforderlich.
Gibt es Änderungen, wenn Waren mit dem Carnet länger im Ausland verbleiben?
Nein, es gibt keine Änderungen. Allerdings akzeptieren nicht alle Länder Anschluss Carnets.
Kann ein Anschluss Carnet digital eröffnet und genutzt werden?
Ja, sofern das jeweilige Land (bereits) digitale Carnets akzeptiert.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Carnets?
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen IHK.
Kann ich den gesamten Carnet-Vorgang downloaden?
Das ausgestellte Carnet kann mit PIN und ID in die App bzw. Desktop Version heruntergeladen werden. Alle abgeschlossenen Reisen finden Sie anschließend im Reiter "History" – sowohl in der App als auch in der Desktop Version.
Wie kann ich ohne Internetverbindung prüfen, ob meine Transaktion beim Zoll funktioniert hat?
Der Zoll bestätigt die Transaktion vor Ort; die App synchronisiert die Daten später automatisch.
Gibt es weiterhin Transitblätter?
Ja, Transitblätter sind auch im digitalen Carnet enthalten, sofern beantragt.
Kann ich ein Papier Carnet – zum Beispiel für die Schweiz – digital testen?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung für einen digitalen Test ist die ID und PIN für die Carnet App beziehungsweise Desktopversion. Bis zum 31. Mai 2026 bleibt jedoch das Papiercarnet das rechtsverbindliche Dokument.
Mit welchen Zollstellen kann ich aktuell testen?
Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: eATA Carnet
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