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Schiedsgerichtsordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt

vom 11. März 2025 („Wirtschaft in Mainfranken 2025, Heft 4, S. 45)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt ist gesetzliches Mitglied in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an. Daher verweist die IHK Würzburg-Schweinfurt auf die SGH-Schiedsregeln mit folgender Maßgabe:

Artikel 1 Anwendungsbereich

Diese Schiedsgerichtsordnung findet Anwendung, wenn die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben, die auf das Schiedsgericht oder die Schiedsordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt Bezug nimmt.


Artikel 2 Verweisung an den SGH

Haben die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt Bezug nimmt, so finden die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren wird durch den SGH administriert. 


Artikel 3 Kommunikation

(1) Diese Schiedsgerichtsordnung verpflichtet die Parteien zur Nutzung der Verfahrensmanagementplattform des SGH. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen. 

(2) Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sorgen für die Einhaltung der Technikvorgaben des SGH. 


Artikel 4 Benennung von Schiedsrichtern durch den Präsidenten der IHK Würzburg-Schweinfurt

Schiedsrichter werden in den in § 9 und § 13 Abs. 1 der SGH-Schiedsregeln genannten Fällen nicht vom SGH, sondern vom Präsidenten der IHK Würzburg-Schweinfurt benannt. Der Präsident der IHK Würzburg-Schweinfurt kann beim SGH Vorschläge zur Benennung von Schiedsrichtern einholen.


Artikel 5 Haftungsausschluss

Für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren ist die Haftung der IHK Würzburg-Schweinfurt, ihrer Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begehen.


Artikel 6 Inkrafttreten

Diese Schiedsgerichtsordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die frühere Schiedsgerichtsordnung der IHK Würzburg-Schweinfurt vom 8. Dezember 1965, geändert am 16. September 1985, sowie die Richtlinien des Präsidiums über die Bestimmung der Vorsitzenden und Beisitzer von Schiedsgerichten gemäß § 4 Schiedsgerichtsordnung vom 8. Dezember 1965 außer Kraft.

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Alle Informationen rund um den SGH finden sie auf der Homepage des Schiedsgerichtshofes.

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