Richtlinien zur Prüfung der Voraussetzungen zur vorzeitigen Zulassung zu Abschluss- bzw. Umschulungsprüfungen gemäß § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt legt mit Zustimmung des Berufsbildungsausschusses (Beschluss vom 1. Oktober 2007) fest, dass die Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung zu Abschluss- bzw. Umschulungsprüfungen gemäß § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes dann gegeben sind, wenn die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sind:
a) Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass mindestens gute betriebliche Leistungen erbracht wurden und dass alle nach den Berufsordnungsmitteln wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dem Auszubildenden in hinreichendem Maße vermittelt wurden oder dass zu erwarten ist, dass bis zum Ende der Prüfung das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
b) Die schulischen Leistungen ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis. Ist dieses Zeugnis am Tag des Anmeldeschlusses älter als vier Monate, sind die im laufenden Schuljahr erbrachten Leistungen von der Berufsschule schriftlich zu bestätigen. Die prüfungsrelevanten schulischen Leistungen müssen einen mindestens „guten“ Notendurchschnitt (besser als 2,5) aufweisen. In diesen einzelnen Fächern/Lernfeldern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein.