Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU) legen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von Produkten fest. In deutsches Recht umgesetzt werden die EU-Richtlinien zur Produktsicherheit durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen sowie durch spezifische Gesetze.
Europäische Verordnungen müssen nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern gelten direkt in den Mitgliedstaaten. Prüfen Sie daher vorab direkt im Gesetzestext, ob das Produktsicherheitsgesetz für Ihr Produkt gültig ist. Das Produktsicherheitsgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz / dem Bundesamt für Justiz.