Auf europäischer Ebene wurden 2019 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln. Die ersten Vorgaben sind ab 10. März 2021 einzuhalten.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist ab sofort Impact-Partner der bundesweiten Non-Profit-Initiative „Startup Teens“. Mit der Zusammenarbeit sollen unternehmerische und digitale Bildung sowie Kenntnisse wie Coding bei Jugendlichen im Raum Mainfranken noch stärker gefördert werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 10. Februar 2021 unter der portugiesischen Präsidentschaft auf eine Verhandlungsposition zur E-Privacy-Verordnung (VO) geeinigt, so dass der Rat der Europäischen Union nun in das „Trilog-Verfahren“ einsteigen kann.
Aussetzung der Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
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