EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das 6. Sanktionspaket der EU vorgestellt. Geplant ist u.a. ein Ölembargo sowie der Ausschluss der Sberbank vom SWIFT-System. Am Montag sind in Deutschland zudem neue Bußgeldvorschriften bei Sanktionsverstößen im Finanzsektor in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund der „Gräueltaten russischer Streitkräfte in Buka und anderen Orten der Ukraine“ hat die EU abermals Sanktionen verabschiedet. Neben der Sanktionierung weiterer natürlicher und juristischer Personen richten sich diese unter anderem auch erstmalig gegen Energieimporte aus Russland.
Die Regionalstudie "Auswirkungen des globalen Klimawandels in Mainfranken" wurde veröffentlicht. Für die Studie im Rahmen des Projekts MainKlima+ stehen Unternehmensbefragungen im Mittelpunkt.
Die neuen Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland lassen Lieferungen und Transaktionen im Zusammenhang mit russischen fossilen Brennstoffen - Kohle, Öl und Gas - sowie Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz an EU-Länder unberührt.
Bei Anfragen von IHK-Mitgliedsunternehmen zu sogenannten „Force-Majeure-Erklärungen“ gelten die bekannten Regelungen.
Das "EU Mobility Package" bringt u.a. eine Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Güterbeförderungen mit Fahrzeugen über 2,5 t bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (inkl. Anhänger). Diese Regelung greift ab 21. Mai 2022.
Viele Unternehmen stellen sich darauf ein, dass zukünftig in hohem Maße digitale Formate verwendet werden. Durch Praxisbeispiele werden Ihnen Vor- und Nachteile sowie Erfahrungen mit der „neuen Welt“ dargestellt.
Mit der Beschwerde BVerfG Az. 2 BvR 1443/21 soll geprüft werden, ob es verfassungsgemäß ist, bei der Ermittlung des Umfangs der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) gewährt werden, auf die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen und sogenannte "No-Show-Kosten" für nicht anwesende Personen…
Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 31. Januar 2022 ein weiteres Mal die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende März 2022 verlängert. Diese Stundungen können dann bis Ende Juni 2022 erfolgen.
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