Die Europäische Kommission hat FAQs zum 14. Sanktionspaket veröffentlicht.
Mit dem Ziel, gegen die Umgehung bereits bestehender Sanktionen besser vorgehen zu können, hat die EU mit den Verordnungen 2024/1745 und 2024/1739 am 24. Juni ein 14. Sanktionspaket erlassen, mit denen die Verordnungen 833/2014 und 269/2014 entsprechend geändert werden.
Das Sanktionspaket enthält zum einen eine weitere Ausweitung der Sanktionsliste.
Der neue Art. 8a der VO 883/2014 erweitert die Verantwortlichkeit europäischer Unternehmen auf deren außereuropäische Tochtergesellschaften.
Änderungen gibt es auch bezüglich der "No-Russia-Clause“ gemäß Art. 12g der VO 883/2014.
Weitere Informationen bei der GTAI.
Hier finden Sie FAQs der Europäischen Kommission.