Rechtliche Informationen für Unternehmer

Einberufung einer Gesellschafterversammlung mittels einfachen Briefs

Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, dass die Einberufung der Gesellschafterversammlung „schriftlich“ zu erfolgen hat, ist damit das weitergehende Formerfordernis aus § 51 I 1 GmbHG abbedungen.

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GmbH-Notgeschäftsführer

Die Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers sind eng gesteckt.

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Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung

Anmeldung einer gesellschaftsvertraglichen Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Geschäftsführers (GmbHG §§ 8, 10, 35a, 39, 54 I 1).

 

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Verkauf zum Freundschaftspreis – Sondervorteile und Anfechtbarkeit bei GmbH-Beschlüssen

Ein unter dem gutachterlich ermittelten Verkehrswert liegender Grundstücksverkauf von Acker- und Grünlandflächen an Gesellschafter kann einen gem. § 243 II AktG analog anfechtbaren Gesellschafterbeschluss darstellen, wenn er den begünstigten…

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Haftung der Kommanditisten einer aufgelösten KG nach den allgemeinen Verjährungsregeln

Die Haftung des Kommanditisten einer durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten Kommanditgesellschaft, erlischt nicht fünf Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern unterliegt den allgemeinen Verjährungsregeln.

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