Feststellungsinteresse an der Gesellschafterstellung trotz Eintragung in die Gesellschafterliste einer GmbH
Beginn der (Sonder-)Verjährung bei Auflösung einer Gesellschaft - Verjährungsbeginn, Darlegungs- und Beweislast
Im Jahr 2025 ist die Zahl der im Handelsregister eingetragenen Firmen erneut gewachsen. Dabei stehen Rechtsformen mit beschränkter Haftung weiterhin hoch im Kurs.
Wird lediglich ein Ortsteil als Sitz einer GmbH bestimmt, so ist der Satzungsbeschluss / Satzungsänderungsbeschluss nichtig.
Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, dass die Einberufung der Gesellschafterversammlung „schriftlich“ zu erfolgen hat, ist damit das weitergehende Formerfordernis aus § 51 I 1 GmbHG abbedungen.
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