Fortbildungsabschlüsse

Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK

Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in Englisch

Zulassungsvoraussetzungen

(1)  Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf
sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist

oder

2. wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 400,00 €

Anmerkung

Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.

Antrag auf Zulassung

Zulassung Fortbildungsprüfungen

 

 

Anmeldung

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Ansprechpartner

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Marco Beck

Handelsfachwirt, Würzburg
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