Fortbildungsabschlüsse

Bitte beachten Sie die aktualisierten Prüfungsgebühren hier auf unserer Internetseite.

Geprüfte/r Berufsspezialist/in für fremdsprachige Kommunikation

Zulassungsvoraussetzungen

(1)  Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53b des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist: 

oder

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder.

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. 

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen. 

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 460,00 €


Anmerkung

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Umfangreiche Informationen zur Registrierung, Anmeldung sowie die Funktionen unseres Fortbildungs-Infocenter finden Sie hier auf unserer Internetseite.

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Marco Beck

Handelsfachwirt, Schweinfurt
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