Bitte beachten Sie die aktualisierten Prüfungsgebühren hier auf unserer Internetseite.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten oder zur Geprüften Berufsspezialistin im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
„Fachliche Spezialisierung“
„IT-spezifische Handlungsfelder“
„Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
„IT-Projekt“
Die Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung.
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung
Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und eine Gesprächssimulation.
Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ gliedert sich in eine Projektarbeit und eine mündliche Prüfung.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
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