Zur Prüfung zugelassen werden laut Prüfungsordnung Auszubildende, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, soweit sie an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) geführt haben. Zudem muss die Ausbildungszeit aktiv durchlaufen werden - das heißt, es dürfen nicht zu viele Krankheitstage angefallen sein (nicht mehr als 10 Prozent Fehlzeiten). Ist die Prüfungsanmeldung bei uns eingegangen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
Termine für die Prüfungsanmeldung
Zwischenprüfung
- Anmeldeschluss 15.11. für die Zwischenprüfung im Frühjahr
- Anmeldeschluss 15.05. für die Zwischenprüfung im Herbst
Abschlussprüfung
- Anmeldeschluss 15.11. für die Abschlussprüfung im Frühjahr (Teil 1)
- Anmeldeschluss 15.02. für die Abschlussprüfung im Sommer (Teil 1 und Teil 2)
- Anmeldeschluss 15.05. für die Abschlussprüfung im Herbst (Teil 1)
- Anmeldeschluss 15.08. für die Winterprüfung im Winter (Teil 1 und Teil 2)