Förderprogramm "Export Bavaria 3.0 - Go International"

Neue Absatzmärkte erschließen mit Go International

Zur Steigerung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern unterstützt das Förderprojekt die Aufnahme oder die Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen zur Erschließung neuer Märkte. Das Projekt soll exemplarisch an bis zu zwei neuen Märkten das Wissen für die Erschließung weiterer neuer Märkte vermitteln. Die Fördermittel werden durch die Europäische Union im Rahmen des EFRE-Programms „Investitionenin Wachstum und Beschäftigung“ 2014 – 2020 sowie durch den Freistaat Bayern (je nach Region) bereitgestellt. Der Programmzeitraum (=Zeitraum für die Antragstellung) läuft vom 01. Januar 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Antragsberechtigt sind Unternehmen (inklusive Angehörige freier Berufe), die

  • ihren Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte (= Internationalisierungsaktivität) in Bayern haben,

  • der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission“ der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (vgl. ABL L 124/36 vom 20.05.2003), d.h.

    • mit weniger als 250 Beschäftigten,
    • deren Umsatz nicht über 50 Mio. EURO oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. EURO liegt,
    • bei denen keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) von 25% oder mehr vorliegt,
       
  • keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen.

Förderung

Gefördert werden sollen vor allem solche bayerischen mittelständischen Unternehmen, die noch über keine oder geringe Außenwirtschaftserfahrung verfügen und neue Märkte erschließen wollen. Bei Unternehmen, die im Konzernverbund stehen, ist, sofern nicht anders glaubhaft gemacht wird, davon auszugehen, dass Auslandserfahrung im Konzern vorhanden ist. Hier ist eine Förderung in der Regel nicht erforderlich.

Als förderungswürdig sind Unternehmen anzusehen, bei denen ein erfolgreiches internationale Engagement erwartet werden darf. Die Beurteilung erfolgt nach den Prinzipien der Fördernotwendigkeit, der Förderwürdigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Mittelstandsförderung, die durch den Ausgleich größenbedingter Nachteile der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und damit der Erhaltung des Wettbewerbs dienen.

Als Fördermittel vorgesehen sind Zuschüsse zu Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Projekten insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines Produkts (bzw. einer Dienstleistung) der teilnehmenden Firma auf einem neuen ausländischen Markt entstehen.

Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder. Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahmen beträgt pro Land bis zu 12 Monate. Die Beantragung eines zweiten Landes ist erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises für das erste Zielland möglich. Für das zweite Land ist ein gesonderter Förderantrag einzureichen und es ergeht ein gesonderter Zuwendungsbescheid.

Ansprechpartner

Go International

Christian Hirsch

B.A. Political and Social Studies
Berater International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Erstauskünfte Außenwirtschaft, Beratung zu Import und Export
  • Organisation Außenwirtschaftsausschuss
  • Carnets A.T.A. / C.P.D., Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonst. Bescheinigungen
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-360
Tätigkeitsbereiche
  • Erstauskünfte Außenwirtschaft, Beratung zu Import und Export
  • Organisation Außenwirtschaftsausschuss
  • Carnets A.T.A. / C.P.D., Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonst. Bescheinigungen
Kurt Treumann

Betriebswirt (VWA)
Bereichsleiter International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Grundsatzfragen Außenwirtschaft
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschaftsprojekte
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-353
Tätigkeitsbereiche
  • Grundsatzfragen Außenwirtschaft
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschaftsprojekte
Silvia Engels-Fasel

Assessorin jur.
Referentin International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschafts- und Zollrecht, Umsatzsteuer im internationalen Verkehr
  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-247
Tätigkeitsbereiche
  • Länder und Märkte
  • Außenwirtschafts- und Zollrecht, Umsatzsteuer im internationalen Verkehr
  • Warenverkehr, Ursprungs- und Präferenzrecht
Corinna Schreck

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Referentin Vorstand/Justiziariat | International
Würzburg

Tätigkeitsbereiche
  • Interne Rechtsberatung Vorstand / Justiziariat
  • Außenwirtschaftsrecht
Kontakt
Kontaktformular vCard0931 4194-243
Tätigkeitsbereiche
  • Interne Rechtsberatung Vorstand / Justiziariat
  • Außenwirtschaftsrecht