: Darf ein privatwirtschaftliches Unternehmen den Zusatz "Institut" in der Firma führen?
: Die GbR ist durch Eintragung im Gesellschaftsregister verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen. Sofern keine natürliche Person als Gesellschafter haftet, weil z.B. alle Gesellschafter GmbHs…
: Wird ein Geschäftsanteil eingezogen und die verbleibenden Geschäftsanteile aufgestockt, kann der Gesellschafterliste nicht nach § 16 III 4 GmbHG ein Widerspruch zugeordnet werden, da der Gutglaubensschutz sich nur auf die Verfügungsbefugnis…
: Ist im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens dem Versammlungsleiter eine Stimmabgabe zugegangen, so kann der Gesellschafter diese auch dann nicht mehr widerrufen, wenn die Abstimmungsfrist noch läuft.
: Satzungswidrige Beschlüsse, die nicht der für eine Satzungsänderung erforderlichen Form genügen, sind jedenfalls anfechtbar.
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