: Die einer Firma vorangestellten Sonderzeichen „//“ sind zu ihrer Kennzeichnung nicht geeignet.
: Dies gilt auch trotz Behebung der Insolvenzgründe und Stammkapital übersteigendem Vermögen.
: Die satzungsmäßige Begrenzung des Abfindungsanspruchs eines ausscheidenden Gesellschafters auf die Höhe des Nennbetrags seiner Stammeinlage ist in einer GmbH, die einen gemeinnützigen Zweck iSd §§ 52 ff. AO verfolgt, nicht sittenwidrig, sondern…
: Unklarheiten bei der Auslegung einer öffentlich beglaubigten Vollmacht wirken sich auf die Anmeldung beim Registergericht aus ohne sie per se komplett zu verhindern.
: Die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, der einen Dorfladen betreibt, steht seiner Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, sofern und solange sie zur Verfolgung des ideellen Vereinszwecks eingesetzt wird.
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