IHK kritisiert Energieeffizienzgesetz - „Massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit“

Das Bundeskabinett hat am 19. April das sogenannte Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die mainfränkische Wirtschaft kritisiert das Gesetz als massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit und fordert die Bundesregierung dazu auf, Änderungen vorzunehmen. „Das Vorhaben erinnert an die DDR-Planwirtschaft“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sascha Genders.

Das Energieeffizienzgesetz sieht vor, den Energieverbrauch in Deutschland stark zu senken – von aktuell rund 2.500 TWh (langjähriger Durchschnitt) auf rund 1.900 TWh im Jahr 2030 und 1.400 TWh im Jahr 2045. Das Gesetz betrifft vor allem energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr sowie Rechenzentren.

Die IHK-Organisation befürchtet, dass die geplanten Reduzierungen trotz aller Energieeffizienzanstrengungen nur möglich sind, wenn energieintensive Wertschöpfung – auch in Mainfranken – zurückgefahren wird. „Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass die Produktion gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden muss“, befürchtet Genders. „Das erinnert an die DDR-Planwirtschaft.“

Das Perfide am Gesetz sei, dass künftig nicht mehr die CO2-Reduzierung durch den Umstieg auf erneuerbare Energien im Vordergrund stehen soll, sondern die Reduzierung des Ener-gieverbrauchs – und zwar egal, aus welchen Quellen die Energie stammt. „Selbst die erneuerbaren Energien sollen unter das Gesetz fallen“, so der IHK-Chef. „Das ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.“ Zudem sei das Vorhaben für die Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden. Zwar bekenne sich die regionale Wirtschaft zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Das Energieeffizienzgesetz sei jedoch kontraproduktiv. „Die umfangreichen Nachweis- und Offenlegungspflichten für betriebliche Maßnahmenpläne, Abwärmepotenziale sowie generelle Informationen und Energieverbrauchsdaten von Rechenzentren deuten neue Bürokratie an und verringern die bereits begrenzten Kapazitäten von Gutachtern, Zertifizieren und Auditoren.“

Statt der bisher verfolgten kooperativen Effizienzpolitik gehe es bei dem Vorhaben laut Genders vor allem um Umsetzungspflichten für Unternehmen und die Einhaltung absoluter Einsparziele für den deutschen Energieverbrauch. „Damit ist der Einbruch des Bruttoinlandsprodukts nahezu vorprogrammiert, wie DIHK-Berechnungen zeigen.“ „

Unserer Einschätzung nach trifft das Gesetz vor allem Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe. Diese wären dann verpflichtet, Energieaudits vornehmen zu lassen und Energiemanagementsysteme einzuführen.“ Außerdem sehe das Gesetz Umsetzungspflichten für die vom Gesetzgeber als wirtschaftlich definierten Energieeffizienzmaßnahmen vor. Damit bleibe den Unternehmen wenig Spielraum für unternehmerische Entscheidungen, da sie per Gesetz verpflichtet werden sollen, Energie einzusparen.