Das Bundeskabinett hat wichtige Beschlüsse (s. u.) zur Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) und zu Eckpunkten für eine neue Carbon-Management-Strategie (CMS) gefasst. Hierunter finden Sie die Hauptpunkte zusammengefasst:
Fokus auf unvermeidbare Emissionen:
- Der Einsatz von CCS soll sich auf schwer oder nicht vermeidbare CO2-Emissionen konzentrieren (v.a. Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung).
- Auch für Prozesse, die nicht wirtschaftlich elektrifizierbar oder defossilisierbar sind.
- Gas- und Biomasse-Kraftwerke sind ebenfalls einbezogen.
Offshore-CO2-Speicherung:
- Erlaubt im industriellen Maßstab.
- Regulatorischer Rahmen für ein bundesweites Pipeline-Netzwerk wird geschaffen.
Ausschluss von Meeresschutzgebieten:
- Konkretisiert und erweitert mit einer Pufferzone von acht Kilometern.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Speicherung unterhalb von Meeresschutzgebieten zu regeln, um langfristig ausreichend Speicherkapazität in Deutschland sicherzustellen.
Onshore-CO2-Speicherung:
- Zu Forschungszwecken bundesweit erlaubt.
- Kommerzielle Projekte weiterhin verboten, jedoch mit einer Opt-in-Klausel für die Genehmigung durch einzelne Bundesländer.
Verfahrensbeschleunigung:
- Es werden beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen.
- CO2-Pipelines und -Speicher werden „im öffentlichen Interesse“ eingestuft.
Gesetzesverfahren:
- Gesetz als besonders eilbedürftig eingestuft, um es noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.
- Infrastrukturmaßnahmen sollen Anfang der 2030er Jahre bereitstehen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Eckpunkte der Bundesregierung für eine CarbonManagement-Strategie