Höchstgrenze De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro erhöht, Erleichterungen durch Register ab 2026

Zuschüsse, Bürgschaften, Darlehen – bis zu welcher Höhe sind Förderungen ohne Genehmigung der EU-Kommission erlaubt? Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Allgemeine De-minimis-Verordnung.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von 200 TEUR auf 300 TEUR, um der Inflation Rechnung zu tragen
  • Keine Abweichung mehr für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs (bisher 100 TEUR)
  • Einführung einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, De-minimis-Beihilfen ab 2026 in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden

Mehr im Beitrag der Europäischen Kommission unter De-minimis-Verordnung und DAWI-De-minimis-Verordnung (europa.eu) oder im Informationsblatt der LfA Förderbank Bayern.