Zwangsarbeit: Informationen für Unternehmer auf der Webseite der IHK

Die EU-Zwangsarbeitsverordnung zielt darauf ab, die Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt zu verbieten.

Die Europäische Union geht mit ihrer neuen Zwangsarbeitsverordnung einen bedeutenden Schritt vorwärts im globalen Kampf für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen. Diese Verordnung spiegelt das Engagement der EU wider, eine führende Rolle im globalen Kampf gegen Zwangsarbeit und für die Förderung der Menschenrechte und sozialen Gerechtigkeit zu spielen. Sie steht im Einklang mit internationalen Übereinkommen und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel, moderne Sklaverei, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu beenden.

Die Unterhändler von Europäischer Kommission, Parlament und EU-Rat haben sich im Trilog am 5. März 2024 auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung geeinigt. Am 13. März 2024 wurde der Vorschlag von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten bestätigt.

Die Verordnung sieht ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vor. Anhand eines risikobasierten Ansatzes entscheidet die zuständige Behörde, ob sie eine produktbezogene Untersuchung einleitet. Bei Nachforschungen außerhalb der Europäischen Union ist die EU-Kommission zuständig; fallen die Risiken in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, leitet eine nationale Behörde die Ermittlungen.

Untersucht werden vor allem

  • die Glieder der Wertschöpfungskette, an denen ein erhöhtes Risiko von Zwangsarbeit besteht
  • die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen der entsprechenden Wirtschaftsakteure,
  • die Menge der betroffenen Produkte und das Ausmaß der mutmaßlichen Zwangsarbeit,
  • ob das gesamte Produkt oder nur Komponenten betroffen sind.

Wird Zwangsarbeit in einem Produkt nachgewiesen, muss dieses vom Markt genommen werden. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Entscheidung der Behörde, sind Sanktionen vorgesehen.

Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Lieferketten genau zu prüfen und sicherzustellen, dass diese frei von Zwangsarbeit sind.

Weitere Informationen zum Inhalt des Verordnungsentwurfs finden Sie auf unserer Sonderseite zur Zwangsarbeit.