WIPANO-Förderung

Nachdem die alte WIPANO-Förderung zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderrichtlinie zum 1. Januar 2024 eingeführt. Diese neue Richtlinie ist speziell für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen deutlich schlanker und einfacher gestaltet.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten auch unter der neuen Richtlinie Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung ihrer innovativen Ideen. Sie können Kosten für Patentberatung und -anmeldung erstattet bekommen, indem das BMWK 50 % der entstandenen Kosten nachträglich übernimmt.

Antragsberechtigt sind ausschließlich KMUs, die entweder seit mindestens drei Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vorgenommen haben oder noch nie eine solche Anmeldung eingereicht haben und in den letzten drei Jahren keine Förderung nach dieser Richtlinie erhalten haben. Zudem müssen die Antragsteller einen Standort in Deutschland haben und das Unternehmen im Haupterwerb betreiben.

Die Förderung kann für zwei Module beantragt werden: Modul 1 umfasst Kosten für Beratung, Neuheitsrecherche und Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Modul 2 deckt Kosten für die Verwertung der Erfindung ab. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate, und Anträge können bis Ende Oktober 2027 eingereicht werden.

Die förderfähigen Leistungen in beiden Modulen sind wie folgt dargestellt:

Modul 1: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung

Dieses Modul umfasst Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Neuheitsrecherche, Ausarbeitung der Anmeldung und entsprechende Amtsgebühren.

Zuschuss: 50 % der Kosten, maximal 10.000 €

Für die Förderfähigkeit der Ausgaben dieses Moduls ist eine Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen.

Modul 2: Wirtschaftliche Verwertung

Hier werden Kosten für Kosten-Nutzen-Analyse, Marken- und Designanmeldungen, Marketingkonzept, Messeteilnahmen und weitere Recherchen erstattet.

Modul 2 ist optional und kann erst abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.

Zuschuss: 50 % der Kosten, maximal 6.000 €

Im Vergleich zur alten Richtlinie ist die Kosten-Nutzen-Analyse keine Voraussetzung mehr für Modul 1, sondern muss nur durchgeführt werden, wenn Modul 2 beantragt wird.

Lesen Sie weitere Informationen: Innovation - Beratung - Förderung - Patentierung – Unternehmen (innovation-beratung-foerderung.de)

Die neue Richtlinie: wipano-richtlinie_2024-2027.pdf (innovation-beratung-foerderung.de)