EU-Gesetzgebungsverfahren zu Greenwashing - Update

Das EU-Parlament hat final den im Trilog gefundenen Änderungen der UCP-Richtlinie (Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken) in Sachen Greenwashing zugestimmt.

Bei diesem Gesetzgebungsverfahren, auch bekannt unter Empowering Consumers-Richtlinie, geht es insbesondere um Folgendes:

  • Generische Umweltaussagen und andere irreführender umweltbezogener Produktinformationen werden verboten.
  • Es werden nur Nachhaltigkeitssiegel zugelassen, die auf genehmigten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
  • Die Garantieinformationen müssen besser sichtbar sein, und es wird ein neues Etikett für die Garantieverlängerung eingeführt.

Da es aktuell zwei Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene zum Greenwashing gibt und die Begrifflichkeiten zum Teil in verwirrender Weise durcheinandergeworfen werden, soll mit diesem Update bei beiden der aktuelle Stand dargestellt werden.

1. Änderung der UCP-Richtlinie (= Empowering Consumers RL)

Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist unter folgendem Link veröffentlicht: Procedure File: 2022/0092(COD) | Legislative Observatory | European Parliament (europa.eu), ursprünglicher Kommissionsentwurf von März 2022. 

Die Pressemeldung des EP vom 17.01.2024 finden Sie unter EU-Abgeordnete verabschieden neues Gesetz gegen Greenwashing und irreführende Produktinformationen | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)

Inhaltliches:

Vor allem zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "ökologisch" ohne Nachweis verboten wird.

Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert, da die EU annimmt, dass die Verbraucher durch die Vielzahl von Siegeln und das Fehlen von Vergleichsdaten verwirrt werden. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.

Darüber hinaus verbietet die Richtlinie Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass sich Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.

Die neuen Vorschriften verbieten auch unbegründete Behauptungen über die Haltbarkeit (z. B. die Aussage, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen hält, wenn dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist), Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als unbedingt erforderlich auszutauschen (z. B. häufig der Fall bei Druckertinte) und die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dies nicht der Fall ist.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren:

Die Richtlinie muss nun auch noch vom Rat endgültig gebilligt werden, danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

2. Green Claims-Richtlinie

Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist unter Aktenzeichen: 2023/0085(COD) | Legislative Beobachtungsstelle | Europäisches Parlament (europa.eu) veröffentlicht. Bei dieser Richtlinie ist der ursprüngliche Kommissionsvorschlag vom 22.03.2023. Hierzu haben wir am 19.07.2023 eine DIHK-Stellungnahme abgegeben.

Zur Zeit finden die Beratungen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments sowie im Rat statt. D. h. der Trilog hat hierzu noch nicht begonnen. Inhaltlich geht es hierbei um weitere Konkretisierungen und die Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen. Insbesondere soll hier festgelegt werden, dass umweltbezogene Werbeaussagen nur noch mit entsprechendem wissenschaftlichem Nachweis und Zertifizierung dieses Nachweises zulässig sein sollen.

DIHK-Bewertung: Der bisherige Vorschlag der Green Claims-Richtlinie mit der Pflicht für Unternehmen, jede nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussage durch wissenschaftliche Gutachten zu belegen und diese Gutachten auch noch durch besondere Zertifizierer zertifizieren zu lassen, wird erhebliche Kosten für die betroffenen Unternehmen produzieren. Das wird dazu führen, dass insbesondere KMU sich das nicht mehr leisten können und von solchen Werbeaussagen abgeschnitten werden. Aber selbst für große Unternehmen entstehen Zweifel, ob dieser Aufwand sich lohnt, verbunden mit den unwägbaren Risiken sehr hoher Bußgelder. Letztlich wird Werbung mit Umweltaussagen so erschwert, dass Unternehmen davon abgehalten werden, mit der weiteren Folge, dass Verbraucher nicht mehr über den umweltbezogenen Nutzen von Produkten und Dienstleistungen informiert werden. Es wird befürchtet, dass künftig „Greenhushing“ im Vordergrund stehen wird, also gerade das Vermeiden von umweltbezogenen Aussagen und das Verbergen von umweltbezogenem Engagement.