Zoll: Vorteile durch Freihandelsabkommen

Die EU hat mit zahlreichen Ländern Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen. Von diesen Abkommen können mainfränkische Unternehmen direkt durch bspw. geringere Zölle im Empfängerland der Waren profitieren. Das kann dann zu Vorteilen gegenüber Mitbewerbern führen.

Freihandelsabkommen sind Verträge, die zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen werden. Sie sind rechtlich verbindlich. Ziel ist ein freier Handel von Waren und Dienstleistungen in Teilbereichen oder aber im Ganzen. Es gibt einseitige und gegenseitige Handelsabkommen, je nach dem in welche Richtung die Vergünstigung gewährt wird.

Der präferenzielle Ursprung basiert auf den jeweilig festgelegten Regelungen der FTAs. Voraussetzung für die Gewährung von Zollpräferenzen, ist die Ursprungseigenschaft einer Ware. Der präferenzielle Ursprung ist vom handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprung und dem Ursprung „Made in“ zu unterscheiden.

Wesentlich für die Zollbegünstigung ist, dass ein präferenzieller Ursprung, so wie er in dem entsprechenden Freihandelsabkommen definiert wird, vorliegt. 

Lesen Sie zu diesem spannenden Thema den Artikel des Fachbereichs International in der Zeitschrift "Wirtschaft in Franken" in der Februarausgabe auf Seite 38/39.