Großbritannien: Änderungen bei Geschäftsreisen und Homeoffice

Für Geschäftsreisende nach Großbritannien sehen die Visitor Rules einige Erleichterungen vor.

Die Visitor Rules sind Bestandteil der britischen Immigration Rules. Sie gelten sowohl für Privatreisende als auch für kurze Geschäftsreisen. Was Letztere betrifft, sind die „Permitted Activities“ von besonderer Bedeutung. Dort wird bestimmt, welche geschäftlichen Aktivitäten die „Visitors“ im Vereinigten Königreich ausführen dürfen. 

Und an dieser Stelle gibt es zwei kleine Verbesserungen: Bei der konzern-internen Entsendung (Intra-Corporate Activities - PA5) ist aktuell wirklich nur Arbeit innerhalb der britischen Tochter- oder Muttergesellschaft möglich, insbesondere zur Unterstützung interner Projekte. Künftig darf auch Arbeit bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft ausgeführt werden, vorausgesetzt, diese ist gelegentlich und wird nicht zum eigentlichen Zweck der Entsendung. Außerdem müssen diese Aktivitäten Teil eines Projektes oder einer Dienstleistung sein, die von der britischen Gesellschaft an den Kunden erbracht wird, nicht direkt von der deutschen. 

Die zweite Verbesserung betrifft das „Home Office“ - Arbeiten auf Distanz. Konkret: Zukünftig darf man als Visitor in das Vereinigte Königreich einreisen und von dort aus für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, vorausgesetzt, das Arbeiten ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts. 

Quelle und weitere Informationen: GTAI