Neue Richtlinie Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Am 01.01.2024 tritt die neue Fassung der „Richtlinien Vorgründungscoaching“ in Kraft. Ab dem 01.01.2024 muss deshalb das neue Antragsformular mit Stand 01/2024 verwendet werden.

Bitte beachten Sie auch zukünftig folgende wichtige Hinweise:

  1. Im Rahmen des Coachings wird lediglich die betriebswirtschaftliche Beratung bezuschusst. Eine überwiegende Rechts- und Steuerberatung, gutachterliche Stellungnahmen, das Durchführen von Buchführungsarbeiten, Aufstellen von Bilanzen etc., überwiegendes Persönlichkeitscoaching sowie operative Maßnahmen (Richtlinien VGC Nummer 2.3) sind im Rahmen des Coachings nicht förderfähig.
  2. Coachingmaßnahmen nach der formalen Gründung im Haupterwerb (Gewerbeanmeldung oder bei Gesellschaften die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages) sind nicht förderfähig.
  3. Sie dürfen mit dem Coaching erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid per Post eingetroffen ist. Denken Sie daran, dass der Beratungsvertrag spätestens am ersten Coachingtag geschlossen werden muss.
  4. Mitteilungspflichten: Wenn sich Adress- oder Kontaktdatenänderungen ergeben, eine Änderung der Bankverbindung oder sich das Gründungs-/Übernahmevorhaben bzw. der Beratungsgegenstand ändert, muss die IHK Nürnberg unverzüglich per E-Mail informiert werden (7.2 der neuen Richtlinie).
  5. Die Abrechnungsunterlagen müssen rechtzeitig vor dem Ende des im jeweiligen Bewilligungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums postalisch bei der IHK Nürnberg eingegangen sein.

Der aktuelle Förderzeitraum endet am 31.03.2024. Alle Infos und Unterlagen finden Sie unter www.wuerzburg.ihk.de/coaching.