Änderung bei geringfügiger Beschäftigung

Mindestlohnerhöhung führt zu Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze

Zum 01.01.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 € brutto je Zeitstunde (siehe dazu unsere News vom 16.11.203). Dies hat auch Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigungen:

Die Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen („Minijobs“) orientiert sich stets an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Aufgrund dieser Dynamisierung erhöht sich die Verdienstgrenze zum 01.01.2024 ebenfalls, und zwar von 520 € auf 538 € monatlich.

Quelle: DIHK

Unser Merkblatt zu Minijobs finden Sie hier