Bestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH

Bei der Beschränkung nach § 181 Fall 1 BGB ist § 112 S. 1 AktG nicht auf die Bestellung anwendbar.

  1. Die Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist bei der Beschlussfassung über seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt. 
  2. § 112 S. 1 AktG ist auf die Bestellung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nicht anwendbar. (Leitsätze des Gerichts) 

BGH, Beschluss vom 17.1.2023 – II ZB 6/22 (OLG Frankfurt)