Der Erbe eines GmbH-Gesellschafters kann die Gesellschafterrechte erst ausüben, wenn eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht worden ist.
KG Beschluss vom 23.11.2022 – 22 W 50/22
Der Erbe eines GmbH-Gesellschafters kann die Gesellschafterrechte erst ausüben, wenn eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister eingereicht worden ist.
KG Beschluss vom 23.11.2022 – 22 W 50/22