Handelsregisteranmeldung durch künftigen Geschäftsführer

Der künftige Geschäftsführer kann den Geschäftsführerwechsel zur Eintragung in das Handelsregister nicht wirksam anmelden, wenn er zur Zeit der Abgabe seiner Erklärung noch nicht Geschäftsführer ist.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.3.2023 – 7 W 31/23

(Amtlicher Leitsatz)