Musik auf Instagram

Foto: Stefan Bausewein

Abgemahnt werden aktuell nicht nur Influencer, sondern grundsätzlich ist jeder gefährdet, der kommerzielle Posts veröffentlicht und diese mit nicht lizenzierter Musik unterlegt. Auch die Werbung für eigene Produkte und Dienstleistungen fällt hierunter. Wir haben bei John Krüger, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (CORNEA FRANZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB) nachgefragt.

1. Was wird genau abgemahnt?

Instagram bietet die Möglichkeit, neben Fotos und Stories auch sogenannte Reels hochzuladen und zu veröffentlichen. Das sind kurze, meist im Hochformat geschossene Videos mit z.B. Selfies, Tänzen oder Sketchen, wie man sie auch von Tik Tok kennt. Diese Videos können mit Musik hinterlegt werden. Musik ist grundsätzlich als „Tonwerk“ urheberrechtlich geschützt. Sie zu vervielfältigen oder sie auf sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, bedarf darum die Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers. Das wurde zwar kürzlich etwas aufgeweicht für maximal 15-sekündige Ausschnitte, diese Ausnahme greift aber ausschließlich für den rein privaten Bereich.


2. Welche Instagram-Kanäle sind besonders betroffen: Die von großen Influencern oder von kleineren Profilen?

Betroffen sind alle Kanäle, die einen kommerziellen Kontext erkennen lassen. Dabei ist es auch egal, ob diese in den Instagram Einstellungen als privat gekennzeichnet sind oder als kommerzielle Kanäle, sofern eine werberechtlich als kommerzielle Handlung einzustufende Botschaft übermittelt wird. Die Anzahl der Follower hat keinen Einfluss darauf, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht. Kanäle mit höheren Followerzahlen werden aber wegen ihrer größeren Reichweite natürlich schneller gefunden.
 

3. Wie soll man reagieren, wenn man eine Abmahnung erhält?

Auf keinen Fall ignorieren! Unabhängig davon, ob Schadenersatzansprüche bestehen oder nicht, und wenn ja, in welcher Höhe diese gerechtfertigt wären, sind es am Anfang vor allem die Unterlassungsansprüche, die zu hohen Kosten führen können. Dazu muss man erst einmal verstehen: die Abmahnung soll dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, Unterlassungsansprüche durch Abgabe einer strafbewerten, also mit einem Vertragsstrafeversprechen abgesicherten, Unterlassungserklärung zu erledigen, um eine deutlich hohe Kosten auslösende Klage bezüglich dieser Ansprüche zu vermeiden, als durch die Anwaltskosten für die Abmahnung entstehen. Die Streitwerte, nach denen sich Anwalts- und Gerichtskosten berechnen, sind für Unterlassungsansprüche meist hoch. Am besten man fragt also einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt, wie man eine Klage vermeiden kann.  


4. Betrifft das neben Reels auch Stories und Highlights?! Was sollte man tun?

Die abmahnbare Nutzung von Musik ist mit jeder Form der Veröffentlichung möglich, mit der auch Musik verknüpft und verbreitet werden kann. Der einfachste Rat in dieser Situation ist: nur Musik zu verwenden, für die man vorher Nutzungsrechte, unjuristisch auch Lizenz genannt, erworben hat. Lizenzen für die Nutzung von Musik können bei der GEMA erworben werden, welche die Verwertung von Musikrechten in Deutschland für viele Rechteinhaber bündelt. 


5. Wer mahnt konkret ab?

Die Rechteinhaber (Musikproduktionsfirmen etc.) beauftragen Kanzleien, die darauf spezialisiert sind, die Urheberrechte durchzusetzen. Diese Kanzleien mahnen also nicht für sich selbst, sondern immer für einen von ihr vertretenen Mandanten ab.

 

Foto: Stefan Bausewein