Russland: 10. Sanktionspaket verabschiedet

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung des 10. Sanktionspakets vom 24./25. Februar 2023 die Sanktionen gegen Russland erneut verschärft.

Diese zielen darauf ab, Russland weiter finanziell und wirtschaftlich zu schwächen, um es in seinen militärischen und technologischen Möglichkeiten zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Kernpunkte des 10. Sanktionspakets

Individualsanktionen

Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:

  • Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete,

  • Beamte in Führungspositionen,

  • Vize-Minister,

  • Militärangehörige und Söldner,

  • Vertreter des russischen und iranischen Rüstungssektors,

  • Propagandisten,

  • Schifffahrtsgesellschaften,

  • Verantwortliche für die Entführung von Kindern nach Russland.

Wirtschaftssanktionen

  • Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter werden ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Dual-Use-Güter sind Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.

  • Der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet wird verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht.

  • Das Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.

  • Importverbote für Güter werden ausgeweitet, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.

Finanzssanktionen

  • Drei weitere Großbanken werden mit Sanktionen belegt.

  • Informationspflichten werden ausgeweitet für EU-Banken und EU-Unternehmen sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger über das Vermögen der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU sowie über Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

Weitere Sanktionen

  • Das Sendeverbot wird ausgeweitet auf das russische Staatsmedium RT Arabic.

  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden.

  • Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland dürfen keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen.

  • Um die Umgehung der Luftraumsperrung für russische Flugzeuge in der EU zu unterbinden, müssen Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU mindestens 48 Stunden vor dem Flug angemeldet werden.

Quelle: Bundesregierung

Die Sanktionsmaßnahmen vom 24/25. Februar 2023 finden Sie im EU-Amtsblatt L 059I.