Kfz-Zulassung wird digital

Bundesregierung beschließt neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung soll vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 1. September 2023 in Kraft treten.

Mit der Neuregelung wird ermöglicht, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu zehn Tage lang ohne diese fahren.

Zudem dürfen erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Daneben können juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern.

Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.

Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15.02.2023