IHK begrüßt „Überbrückungshilfe Plus“

Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfe. Betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können diese unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ bis zum 30. September 2021 beantragen.

Laut Bundesregierung werden die bewährten Förderbedingungen in der „Überbrückungshilfe III Plus“ beibehalten. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

„Obwohl es langsam bergauf geht, leiden viele Betriebe nach wie vor stark unter den Auswirkungen der Coronapandemie – ihnen ist schlichtweg das Geld ausgegangen. Insofern begrüßen wir die Verlängerung der Überbrückungshilfe ausdrücklich“, erklärt der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sascha Genders.

Neue Obergrenzen

Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, können in Zukunft bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Millionen Euro. Laut Bundesregierung können Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung in Kürze über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung in Kürze unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de   

Information:
Elena Fürst
Tel. 0931 4194-320
E-Mail: elena.fuerst@wuerzburg.ihk.de