Rat der Europäischen Union legt seine Standpunkte fest

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 10. Februar 2021 unter der portugiesischen Präsidentschaft auf eine Verhandlungsposition zur E-Privacy-Verordnung (VO) geeinigt, so dass der Rat der Europäischen Union nun in das „Trilog-Verfahren“ einsteigen kann.

Die E-Privacy-VO soll, ergänzend zur Datenschutzgrundverordnung, umfassenden Schutz der Privatsphäre sowie Vertraulichkeit der Kommunikation bei der Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln gewährleisten. Mit den neuen Vorschriften soll festgelegt werden, in welchen Fällen Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf den Geräten der Endnutzer gespeichert sind.

Die EU-Kommission hatte den ersten Vorschlag zur E-Privacy-VO im Jahr 2017 vorgelegt. Bereits 2017 hatte das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum Vorschlag festgelegt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessen konnte im Rat der EU unter mittlerweile acht Ratspräsidentschaften keine Einigkeit erzielt werden. Das nun verabschiedete Verhandlungsmandat ist die Grundlage für die „Trilog-Verhandlungen“ mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament.

Der kürzlich im Rat verabschiedete E-Privacy-Text gilt zum Teil als sehr unternehmensfreundlich. So ist etwa die Möglichkeit geschaffen worden, Metadaten auch für andere Zwecke zu verarbeiten als ursprünglich erhoben. Außerdem soll der Zugang zu Webseiten von einer Einwilligung von Cookies für zusätzliche Zwecke abhängig sein dürfen (Cookie-Wall), wenn der Nutzer ein anderes Angebot des Anbieters wählen kann.

Aufgrund der weiterhin sehr unterschiedlichen Positionen zwischen Rat und Parlament ist zu erwarten, dass es in den Trilog-Verhandlungen zu zahlreichen Änderungen kommen wird.

Den Vorschlag im Volltext finden Sie hier.