Neue Firmendomains: mehr Möglichkeiten, aber auch rechtliche Fallstricke

Eine Sonderstellung nimmt die Domain-Endung .GmbH ein, die 2016 auf den Markt kam. Für ihre Nutzung ist Voraussetzung, dass das Unternehmen tatsächlich in der Rechtsform einer GmbH firmiert und im Handelsregister eingetragen ist.

Nach rund 30 Jahren der Internetnutzung wird es für Unternehmen immer schwieriger, ihre Wunsch-Adresse bei der Auswahl des Domain-Namens zu erwerben. Daher hat ICANN – die Organisation, die weltweit die Zuordnung von numerischen IP-Adressen und Domain-Namen verwaltet –, in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Domain-Endungen eingeführt. Aktuell stehen so aussagekräftige Endungen wie .cafe, .catering, .events, .florist, .gratis, .hotel, .immo, .reisen oder .taxi zur Verfügung. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Möglichkeiten, einen kurzen und prägnanten Domain-Namen zu registrieren – und kurze URLs werden von Suchmaschinen bevorzugt angezeigt.

Eine Sonderstellung nimmt die Domain-Endung .GmbH ein, die 2016 auf den Markt kam. Für ihre Nutzung ist Voraussetzung, dass das Unternehmen tatsächlich in der Rechtsform einer GmbH firmiert und im Handelsregister eingetragen ist. Dies wird bei der Registrierung auch geprüft. GmbHs existieren außer in Deutschland noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein, weshalb die Domain .GmbH ausschließlich in diese Länder vergeben wird.

Die Suche nach einem Firmennamen und nach einer ansprechenden Domain für den Auftritt im Web ist rechtlich nicht so unkompliziert, wie sie auf den ersten Blick scheint. Gründerinnen und Gründer sollten sich, bevor sie die Entscheidung über den Firmennamen und die Rechtsform, in der sie am Markt auftreten wollen, treffen, mit ihrer IHK in Verbindung setzen. Die IHK prüft die firmenrechtliche Zulässigkeit, damit bei der Eintragung ins Handelsregister und der Registrierung der Domain alles glattgeht.