Sachbezugswerte 2021

Der Bundesrat stimmt neuen Sachbezugswerten für 2021 zu.

Die Wertgrenzen für Mahlzeiten liegen damit ab Januar 2021 bei 1,83 € für ein Frühstück, und für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils bei 3,47 €. Der Sachbezugswert für Unterkünfte wurde indes auf 237 € (kalendertägig 7,90 €) angehoben.

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