Erhöhung der Vergütung eines Gesellschafters durch Versammlung

OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2019 - 8 U 7/17

Ein Beschluss, mit dem die Gesellschafterversammlung einer GmbH eine Vergütung ihres Geschäftsführers einführt oder erhöht, kann unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und der Treuepflicht auch gerichtlich überprüft werden. Den Gesellschaftern steht allerdings ein weiter Ermessensspielraum zu.