Corona-Wirtschaftshilfen: Einreichung der Schlussabrechnung nicht vergessen!

Bund und Länder haben sich im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen verständigt.

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der prüfende Dritte (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) bereits bis zum Ende der offiziellen Nachfrist eine Fristverlängerung beantragt hatte. 

Bitte beachten Sie: Reichen Sie Ihre Schlussabrechnung bitte zeitnah über Ihren prüfenden Dritten ein. Die Einreichung einer Schlussabrechnung ist zwingend erforderlich. Andernfalls muss die komplette Förderung zurückgezahlt werden. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.