BMF-Schreiben zur Online-Dienstleistung mit Umsetzungsfrist bis 1. Juli 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29.04.2024 ein Schreiben zu Online-Dienstleistungsangeboten veröffentlicht.

Das BMF äußert sich in seinem Schreiben unter anderem zur Frage des Leistungsortes der Online-Dienstleistung in verschiedenen Konstellationen.

Besonders brisant – und insbesondere für Online-Bildungsanbieter, Veranstalter und Onlineportale interessant - ist jedoch noch eine zweite Kernaussage des Schreibens, bei der es um die Steuerbefreiung oder -ermäßigung von Online-Dienstleistungen geht:

Das BMF hält unter anderem fest, dass für vorproduzierte Inhalte eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung mit kurzer Vorlaufzeit (ab Juli 2024) ausgeschlossen ist.

Das Schreiben finden Interessierte auf der Seite des BMF.