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Der Zweck des Datenschutzes wird darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten Gläsernen Menschen verhindern.
Daher gibt es eine Fülle von Rechtsvorschriften, die Unternehmen bei der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten beachten müssen. Im Nachfolgenden finden Sie einige Informationen zu wesentlichen gesetzlichen Regelungen und Erfordernissen.
Seit 25. Mai 2018 müssen Unternehmen ihre Produkte und Prozesse an die erhöhten Compliance-Anforderungen der DS-GVO anpassen. Doch wo anfangen? Was ändert sich konkret? Welche Knackpunkte sind die größten? Die IHK für München und Oberbayern stellt dazu auf Ihrem youTube-Kanal ein Webinar zur Verfügung.
: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 10. Februar 2021 unter der portugiesischen Präsidentschaft auf eine Verhandlungsposition zur E-Privacy-Verordnung (VO) geeinigt, so dass der Rat der Europäischen Union nun in das „Trilog-Verfahren“ einsteigen…
M.A. Innovationsmanagement
Referentin Innovation und Digitalisierung
Würzburg
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Bereichsleiter Justiziariat, Politik- und Ehrenamtskoordination
Würzburg