: Die Volksrepublik China ist seit 22. Februar 2023 nicht mehr als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ eingestuft.
: Vorverpackung muss nicht nur Füllgewicht, sondern auch Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen enthalten
: Sozialgericht Speyer: Im konkreten Fall nicht aufklärbar, ob Ansteckung bei beruflicher Tätigkeit oder im privaten Bereich
: Urteil des EuGH vom 9. Februar 2023
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