Auf Grund der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zwischen Unternehmern, wurde mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.11.2025 das BMF-Schreiben zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen erneuert.
Was bei anderen Rechtsgeschäften bereits Gang und Gäbe ist, soll nun auch im Notariatswesen Einzug erhalten: die digitale Unterschrift
Aktuell sind gefälschte Rechnungen des Unternehmens IPON Acer Europe, Amsterdam, in Umlauf.
Falschrechnungen mit hoheitlichem Anstrich. Die URL handels-register.org bitte nicht anklicken!
Die IHK-Realsteuererhebung zeigt einen Anstieg der Realsteuerhebesätze in 2024 in Mainfranken über alle Realsteuern hinweg.
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