Gewährleistungslabels ab 27.09.2026

Ab dem 27.09.2026 greifen für Händler m B2C-Bereich standardisierte Informationspflichten - ein "EU-Gewährleistungslabel".

Die geltenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte und auch freiwillige Herstellergarantien für Verbraucherverträge müssen künftig bereits vor Vertragsschluss mittels Labels zur Kenntnis gebracht werden.

Weitere Informationen zu den Informationspflichten finden Sie auf der Homepage der IHK für München und Oberbayern.