Mit dem Gesetzesentwurf eines “Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrecht" soll die Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro eingeführt werden.
Ebenfalls vorgesehen ist es, die bestehende Belegausgabepflicht in eine digitale Belegbereitstellungspflicht umzuwandeln - ein Anspruch der Kunden auf einen Beleg in Papierform, bleibt jedoch bestehen. Die geplante Umstellung wird daher alle Unternehmen in den kommenden Monaten beschäftigen.
Näheres zum Thema, auf unserer Homepage zum Thema Umsatzsteuer.